Regelungen für Klassenarbeiten in der Mittelstufe
Entsprechend der SEK I VO §19 darf in jeder Klasse pro Tag nur eine Klassenarbeit geschrieben werden. Darüber hinaus gilt am Heinz-Berggruen-Gymnasium, dass Lernerfolgskontrollen in den Fächern, in denen keine Klassenarbeiten geschrieben werden, im Sinne dieser Regelung wie Klassenarbeiten behandelt werden. Über die angesetzten Klassenarbeiten und Lernerfolgskontrollen wird eine zentrale Liste geführt, um die Einhaltung dieser Regelung sicher zu stellen.
Weiterhin empfehlen die Fachbereichsverantwortlichen des Heinz-Berggruen-Gymnasiums, dass während der Konzerte sowie an den Tagen davor und danach keine Leistungsüberprüfungen stattfinden sollen.
Weiterhin empfehlen die Fachbereichsverantwortlichen des Heinz-Berggruen-Gymnasiums, dass während der Konzerte sowie an den Tagen davor und danach keine Leistungsüberprüfungen stattfinden sollen.
Die Anzahl der zu schreibenden Klassenarbeiten ist in der SEK I VO Anlage 4 geregelt. Die Empfehlung zur Anzahl der Lernerfolgskontrollen eines Schulfaches wird durch die Fachkonferenz festgelegt und findet sich i.A. auf dieser Webseite in dem Schulinternen Curriculum (SchiC) des Faches.