
Vorgehensweise bei Fehlzeiten und Abgabefristen für Entschuldigungen in der gymnasialen Oberstufe
Beurlaubung vor dem Fehlen beantragen
- bei dem/der Tutor:in (bei Unterrichtsversäumnis bis zu drei Tagen) oder
- über die/den Tutor:in an den Schulleiter (bei Unterrichtsversäumnis von mehr als drei Tagen und vor / nach den Ferien)
Krankmeldung während des Schultages: Abmeldung im Sekretariat (auch bei Volljährigkeit)
Entschuldigungen
Vorlage am ersten Schultag nach der Abwesenheit, spätestens aber am dritten Werktag seit Beginn des Fehlens bei Tutor*in (bei längerem Fehlen Kontakt zu Tutor*in (per E-Mail) bzw. zur Schule (Sekretariat, PäKos, Schulleitung) aufnehmen).
Von Tutor*in abgezeichnete Entschuldigung unaufgefordert Fachlehrkräften vorlegen, deren Unterricht versäumt wurde.
Fehlen bei Klausuren
1. Ärztliches Attest vom Tag der Klausur im PäKo-Büro abgeben spätestens am dritten Werktag nach der Klausur.
Möglichkeiten der Abgabe des Attests:
- persönlich
- per Fax
- Foto des Attests per E-Mail, Original dann auf dem Postweg
Ohne Attest: versäumte Klausur wird mit 0 Punkten / Note 6 gewertet.
2. Nachschreibtermin mit Fachlehrkraft absprechen
(Nachschreibtermine: siehe Klausurplan).
Bei Unklarheiten, Fragen und in Notfällen stehen wir Ihnen persönlich, telefonisch und per E-Mail für Gespräche zur Verfügung und können vieles individuell und schülerzugewandt regeln.
Pädagogische Koordinatoren (PäKos):
Herr Lorenz
E-Mail: lorenz@hbgym.de
Telefon: 030 / 90 29 28 – 707
Frau Bose
E-Mail: bose@hbgym.de
Telefon: 030 / 90 29 28 – 709
Telefax: 030 / 90 29 28 – 720