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Vorgehensweise bei Fehlen in der Oberstufe

Fehlzeiten

Vorgehensweise bei Fehlzeiten und Abgabefristen für Entschuldigungen in der gymnasialen Oberstufe

Beurlaubung vor dem Fehlen beantragen

  • bei dem/der Tutor:in (bei Unterrichtsversäumnis bis zu drei Tagen) oder
  • über die/den Tutor:in an den Schulleiter (bei Unterrichtsversäumnis von mehr als drei Tagen und vor / nach den Ferien)

Krankmeldung während des Schultages: Abmeldung im Sekretariat (auch bei Volljährigkeit)

Entschuldigungen

Vorlage am ersten Schultag nach der Abwesenheit, spätestens aber am dritten Werktag seit Beginn des Fehlens bei Tutor*in (bei längerem Fehlen Kontakt zu Tutor*in (per E-Mail) bzw. zur Schule (Sekretariat, PäKos, Schulleitung) auf­nehmen).
Von Tutor*in abgezeichnete Entschuldigung unaufgefordert Fachlehrkräften vorlegen, deren Unterricht versäumt wurde.

Fehlen bei Klausuren

1. Ärztliches Attest vom Tag der Klausur im PäKo-Büro abgeben spätestens am dritten Werktag nach der Klausur.

Möglichkeiten der Abgabe des Attests:

  • persönlich
  • per Fax
  • Foto des Attests per E-Mail, Original dann auf dem Postweg

Ohne Attest: versäumte Klausur wird mit 0 Punkten / Note 6 gewertet.

2. Nachschreibtermin mit Fachlehrkraft absprechen
(Nachschreibtermine: siehe Klausurplan).

Bei Unklarheiten, Fragen und in Notfällen stehen wir Ihnen persönlich, telefonisch und per E-Mail für Gespräche zur Verfügung und können vieles indivi­duell und schülerzugewandt regeln.

Pädagogische Koordinatoren (PäKos):

Herr Lorenz
E-Mail: lorenz@hbgym.de
Telefon: 030 / 90 29 28 – 707

Frau Schulz
E-Mail: schulz@hbgym.de
Telefon: 030 / 90 29 28 – 709
Telefax: 030 / 90 29 28 – 720