75. Geburtstag des deutschen Grundgesetzes
Nachdem man das offizielle Jubiläum des 75. Geburtstags des deutschen Grundgesetzes am Donnerstag dem Bundespräsidenten und seinen Gästen überlassen hatte, wurde die Würdigung der „deutschen Verfassung“ am Heinz-Berggruen-Gymnasium am nächsten Tag nachgeholt.
Am Freitag, den 24. Mai 2024, wurde die Schüler*innenschaft unter Anleitung von Oberstufen-Schüler*innen aus dem Leistungs- und Grundkurs Politische Weltkunde im Schulgarten anhand von verschiedenen Stationen mit dem deutschen Grundgesetz vertraut gemacht. Neben dem traditionellen Quiz, mussten die einzelnen Klassen, die jeweils für eine Unterrichtsstunde aktiv waren, zahlreiche Begriffe aus dem Werk im Stile von Tabu erklären. Außerdem mussten Grundrechte gesichert werden, indem möglichst viele Tennisbälle in die entsprechenden Umzugskisten geworfen wurden oder auf Zeit verschiedene Fragen zum Grundgesetz in den ausliegenden Exemplaren gesucht und gefunden werden. Das war nicht immer leicht zulösen. Oder hätten Sie auf Anhieb gewusst, wo geschrieben steht, ob Kinder gegen den Willen der Erziehungsberechtigten von der Familie getrennt werden dürfen? (Artikel 6, Absatz 3) Oder an welcher Stelle die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes steht? (Artikel 79, Absatz 3). An einer weiteren Station mussten sich die Schüler*innen entscheiden, ob sie dem Grundrecht Sicherheit/Schutz von Menschenleben oder eher dem Recht auf individuelle Freiheit und Privatsphäre Vorrang geben. Am Ende entschied sich die Gesamtschülerschaft mit 55,6% für die Freiheit.
Damit es nicht für Futter für die Gehirne gab, hatte die Klasse 10b im Foyer einen Kuchen-Basar organisiert, der besonders gut angenommen wurde, weil man bei seiner Bezahlung wählen konnte, an welche Organisation (Verfassungsschutz, weißer Ring, Amnesty International, Unicef) der Betrag gespendet werden soll.
Zum Abschluss jeder Jahrgangsrunde gab es noch ein Klassenphoto auf der Tischtennis-Platte, bei dem die Geburtstagsdekorationsartikel gerne angenommen wurden.