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Musik – Wahlpflichtfach

Zentraler Unterrichtsinhalt: Musikpraxis

Im Zentrum des Wahlpflichtfachunterrichts der Klassen 9 und 10 steht die Musikpraxis im Sinne eigenen Musizierens und Komponierens. Dabei spielen natürlich das differenzierte Hören und die Musiktheorie eine große Rolle.

Beim Musizieren wird ein- oder mehrstimmig gesungen und/oder auf Instrumenten gespielt. Dabei kommen die Klasseninstrumente unserer Schule (Monochorde, Boomwhackers, Glockenspiele, Percussion-Instrumente) und die Instrumente der Schüler zum Einsatz.

Das Komponieren hat viel mehr mit Handwerk und Logik zu tun, als allgemein angenommen wird. Es geht wesentlich um die Auseinandersetzung mit zuvor erlernten Regeln im Rahmen von kleineren Werkstattarbeiten und keinesfalls um das Komponieren von Sinfonien oder abendfüllenden Werken. Dabei ist es durchaus legitim, wenn ab und zu gegen erlernte Regeln verstoßen wird, wichtig ist nur, dass dies bewusst und aus einer kompositorischen Absicht heraus geschieht.
In der 9. Klasse wird die Komposition von einstimmigen Melodien mit vorgegebener Länge und Tonart geübt. Später lernt man, wie man einen Kontrastteil zu einer Melodie komponiert, so dass dann schon kleine einstimmige Stücke in der dreiteiligen Liedform (A B A´) entworfen werden können.
In der 10. Klasse werden diese Aufgaben dann auf die Begleitung ausgeweitet, die einstimmig oder akkordisch erfolgen kann. Außerdem übt man das Vertonen von Gedichten, was den Schülerinnen und Schülern immer besonderen Spaß macht.
Sicher ist, dass man für unsere Kompositionsaufgaben nicht genial sein muss!

Differenziertes Hören wird eigentlich immer im Wahlpflichtfachunterricht gefördert, ganz besonders aber beim Gehörbildungstraining. Beim Gehörbildungstraining lernt man z.B., Intervalle und Akkorde zu unterscheiden und Melodien aufzuschreiben.
 
Die Musiktheorie ist im Wahlpflichtfach Musik kein Selbstzweck, sondern wird nach Möglichkeit immer unmittelbar in die Praxis umgesetzt, so dass sie konkret und anschaulich bleibt.


Lernt man auch berühmte Kompositionen kennen?

Der Wahlpflichtfachunterricht ermöglicht es, zusammen mit einem kleinen Kreis interessierter Mitschüler größere Werke kennen zu lernen, die für den normalen Musikunterricht zu anspruchsvoll oder zu umfangreich wären. Dabei kann es sich um Opern, Oratorien, Sinfonien u.ä. handeln.

 

Muss man ein Instrument spielen können ?

Fähigkeiten auf einem Instrument werden bei den Schülerinnen und Schülern nicht vorausgesetzt. Es wird allerdings von den Lehrern des Fachbereichs Musik des Heinz-Berggruen-Gymnasiums empfohlen, spätestens in der 9. Klasse mit dem Unterricht für ein Instrument zu beginnen, insbesondere dann, wenn die Absicht besteht, später den Leistungskurs Musik zu besuchen.


Kann man in der Oberstufe den Leistungskurs Musik auch wählen, wenn man das Wahlpflichtfach Musik nicht besucht hat?

Formal gesehen ist das möglich. Wir raten aber angesichts der Schulzeitverkürzung  (G8) dazu, das Wahlpflichtfach auf jeden Fall zu wählen, wenn man später den Leistungskurs belegen will, da das Wahlpflichtfach Musik die Möglichkeit bietet, wichtige Arbeitstechniken der Oberstufe (Analyse und Interpretation von Musik, Erörterung musikbezogener Texte) vorzubereiten.


Wem kann man das Wahlpflichtfach Musik empfehlen?

Empfehlenswert ist das Wahlpflichtfach Musik für Schüler, die sich gerne praktisch mit Musik auseinandersetzen, bedeutende Werke der Musikgeschichte kennen lernen möchten, bereit sind, sich auf Musiktheorie einzulassen, später den Leistungskurs Musik besuchen möchten.